Formulare für das Berufungsverfahren

Für das Berufungsverfahren zum Inklusions-Beirat gibt es zwei Formulare.

  1. Berufungsvorschlag
  2. Zustimmungs-Erklärung zum Vorschlag

 

Sie können persönlich jemanden zur Berufung in den Inklusions-Beirat vorschlagen.
Eine Institution (Verband, Verein, Gruppe, etc. ) kann auch jemanden zur Berufung in den Inklusions-Beirat vorschlagen.

Eine Person die vorgeschlagen ist, muss ihrer Berufung zustimmen.