Für das Berufungsverfahren zum Inklusions-Beirat gibt es zwei Formulare.
Sie können persönlich jemanden zur Berufung in den Inklusions-Beirat vorschlagen.
Eine Institution (Verband, Verein, Gruppe, etc. ) kann auch jemanden zur Berufung in den Inklusions-Beirat vorschlagen.
Eine Person die vorgeschlagen ist, muss ihrer Berufung zustimmen.